ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

Sämtlichen Verträgen und Angeboten liegen die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Alle Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung angenommen. Nebenabreden, Vorbehalt, Änderungen oder Ergänzungen des Kauf- und Liefervertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise

Unsere Abgabepreise gelten ab Werk oder Auslieferungslager einschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Versand der Ware erfolgt bei einem Rechnungswert bis 100,- Euro auf Kosten des Käufers.

4. Lieferung und Lieferverzug infolge höherer Gewalt

a) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Werks oder des Auslieferungslagers auf den Käufer über.

b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, auch wenn sie bei einem Vorlieferanten eintreten – sind wir für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung von der Einhaltung ei-ner Lieferfrist entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer hiervon unverzüglich benachrichtigen. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferungsverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

5. Gewährleistung und Mängelrügen

a) Beanstandungen und/oder Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Konkretisierung des geltend gemachten Mangels erfolgen. Für die Fristberechnung sind der Tag der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.

b) Bei einer fehlerhaften Lieferung steht dem Käufer zunächst nur ein Anspruch auf kostenlose Ersatzlie-ferung zu. Die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl kann der Käufer nur nach einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises mit allen Nebenforderungen unser Eigentum. Erfolgt die Lieferung im kaufmännischen Geschäftsverkehr, bleibt die Ware bis zur völligen Zahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr befugt. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Si-cherung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung der durch die Weiterveräußerung entstandenen Forderungen berechtigt. Die Einzie-hungsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflich-tungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Käufers sind wir zu Rück-übertragung oder Freigabe der Sicherungen verpflichtet, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderung gegen den Käufer insgesamt um mehr als 10 % übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unver-züglich anzuzeigen.

7. Zahlung und Zahlungsverzug

Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die aniMedica den Vertragspartner bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die aniMedica den Vertragspartner spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge. Im Falle des Zahlungsrückstandes oder des Zahlungsverzuges werden Zinsen mit 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Diese Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Münster/Westfalen, soweit der Käufer Vollkaufmann ist.

10. Verbindlichkeiten des Vertrages

Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 11/13